Technische Prüfungen Regalanlagen

Die Rechtsgrundlage für die Durchführung von Prüfungen an technischen Arbeitsmitteln ist in Deutschland in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Somit regelt sie auch die Prüfung von Regalen und Lagereinrichtungen durch einen Regalprüfer bzw. Regalinspekteur nach dem Normenentwurf der DIN EN 15635 und den Berufsgenossenschaftlichen Richtlinien BGR 234.

Regalanlagen sowie deren Einrichtungen gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Daher muss gemäß §3 BetrSichV der Arbeitgeber auch für Regalanlagen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen (lassen) und gemäß §10 entsprechend den ermittelten Fristen die Regalanlage durch eine befähigte Person überprüfen lassen.

Die DIN EN 15635 unterscheidet hier zwischen der wöchentlich durchzuführenden Sichtkontrolle (Art. 9.4.2.2) und der sogenannten Experteninspektion (Art. 9.4.2.3), die in Abständen von nicht mehr als 12 Monaten von einer fachkundigen Person (Regalprüfer/Regalinspekteur) durchzuführen ist. Während die wöchentliche Inspektion, sofern hierfür geeignetes innerbetriebliches Personal zur Verfügung steht, intern durchgeführt werden kann, sind für die Experteninspektion spezielle Fachkenntnisse erforderlich, über die nur Personen verfügen, die auf der Grundlage der DIN EN 15635 ausgebildet wurden und darüber einen Prüfnachweis vorlegen können.

Unser Regalinspekteur besitzt diesen Prüfnachweis. Er hat durch eine langjährige Berufserfahrung einen hohen Kenntnisstand zu den Belangen der Lagertechnik erworben und ist in einer mehrtägigen Schulung in einem anerkannten Institut nach DIN EN 15635 ausgebildet und zertifiziert.

Werden Inspektionen von Lagereinrichtungen und Regalen entsprechend der DIN EN 15635 ausgeführt, sind damit auch die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt.

Was ist an Regalanlagen zu prüfen?

Einige Prüfpunkte sind:

  • Abgleich des Regalaufbaus mit den Herstellerspezifikationen
  • Kontrolle auf lot- und waagerechtes Aufstellen innerhalb der gültigen Toleranzen
  • Abgleich der tatsächlichen Belastung mit den zulässigen Lastangaben
  • Kontrolle auf Beschädigungen oder Verformungen nach den in der DIN EN 15635 festgelegten Kriterien
  • Überprüfung auf Einhaltung von Sicherheitsabständen und Freiräumen der Lasteinheiten
  • Überprüfung auf unzulässige, überlastete oder falsch eingesetzte Lastträger
  • Überprüfung auf Vorhandensein und Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen die über die BetrSichV von der BGR 234 und DIN EN 15635 gefordert werden. z. B. Sicherungen gegen Herabfallen von Ladeeinheiten und Ladegut (BGR 234 Art. 4.2.4)

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