Ausbildung der Gabelstaplerfahrer: Zusatzausbildung für Schubmaststapler, Hochregalstapler, etc. (Ausbildungsstufe 2)
Grundlage BGG 925 bzw. DGUV Grundsatz 308-001
In der Regel erfolgt die allgemeine Ausbildung (Stufe 1) auf Frontgabelstaplern. Daher müssen Fahrer, sofern sie im Betrieb andere Flurförderzeuge fahren, an einer zusätzlichen Ausbildungsmaßnahme (Stufe 2) teilnehmen. Dies gilt z.B. für Containerstapler, Regalflurförderzeuge, Quergabelstapler oder Teleskopstapler.
Ausbildungsdauer: Die Ausbildungsdauer der Stufe 2 („Zusatzausbildung“) richtet sich nach Gerätebauart und Einsatzgebiet.
Bei erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat bzw. den Eintrag zur Fortbildung in den Fahrerausweis.
Termine und Preis zur Durchführung des Seminars erfragen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail.